Nie mehr Feiertagsfrust!

Bei zwei Dresdner Unternehmen ist der freie Feiertag jetzt garantiert, mit der Einführung der Feiertagsgarantie®

 

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Nie mehr Feiertagsfrust!

Bei zwei Dresdner Unternehmen ist der freie Feiertag jetzt garantiert

Beim Blick in den Kalender sinkt bei vielen Arbeitnehmenden die Laune. Schon wieder fällt der Feiertag auf einen Sonntag und damit die Extraportion Erholung aus. Gleich drei Feiertage sind es in diesem Jahr: Neujahr, der Maifeiertag und der 1. Weihnachtstag. 2022 ist also eindeutig ein „arbeitnehmerunfreundliches“ Jahr. Aber muss das so sein?

Nein sagen Steuerberater Ken Berger und Geschäftsführer Sebastian Strobel vom IT-Dienstleister alltrotec GmbH in Dresden und haben in ihren Unternehmen die Feiertagsgarantie® eingeführt.

„Die Diskussion um arbeitnehmer- und arbeitgeberfreundliche Jahre begleitet mich durch die 15 Jahre meiner Selbständigkeit“, berichtet Berger. Dass es auch anders geht, erfährt der Inhaber einer Steuerkanzlei durch Kontakte nach Spanien: „Hier werden Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, an dem darauffolgenden Werktag nachgeholt – und das landesweit und gesetzlich verankert.“ Gleiches gilt für Luxemburg, Belgien und Großbritannien. Und auch in Deutschland wird seit Jahren darüber diskutiert, ob und wie Feiertage nachgeholt werden sollen.

Freitag frei statt Sonntag Frust

Die beiden Dresdner Unternehmer Berger und Strobel haben dieses nun einfach selbst umgesetzt. „Unser Prinzip ist dabei ganz einfach,“ erklärt Strobel, Chef von 60 Mitarbeitenden, „fällt der Feiertag auf ein Wochenende, wird dieser auf den Freitag vorgezogen und alle Kolleginnen und Kollegen haben an diesem Tag frei.“ Natürlich wird die Erreichbarkeit für Kunden sichergestellt. „Die Mitarbeitenden, die die Feiertagsschicht übernehmen, haben dann den Montag nach dem Feiertag frei.“

In der Steuerkanzlei von Ken Berger gibt es die Feiertagsgarantie für die 20 Angestellten seit Anfang des Jahres. Die alltrotec startete im Mai zum ersten Mal mit der Feiertagsgarantie. „Wir haben es leider nicht ganz geschafft, den 1. Mai schon auf den 29. April vorzuziehen,“ gibt Geschäftsführer Strobel zu. „Dafür bekamen jetzt aber alle den Brückentag nach Christi Himmelfahrt frei. Kollegen und Kolleginnen, die schon Urlaub beantragt haben, haben wir den Tag natürlich wieder gutgeschrieben.“

Garantierter Feiertag lockt Mitarbeiter – und Nachahmer

Die Reaktion auf die Feiertagsgarantie® war durchweg positiv. Nicht nur die Mitarbeitenden der Steuerkanzlei und des IT-Unternehmens waren begeistert, auch weitere Unternehmer finden Gefallen an der Idee der beiden. „Viele überlegen selbst, die Feiertagsgarantie® in ihren Firmen einzuführen“, berichtet Berger.

Deswegen haben Berger und Strobel sich den Begriff Feiertagsgarantie® jetzt markenrechtlich schützen lassen: „Schließlich ist die Feiertagsgarantie ® ein Alleinstellungsmerkmal, das wir zugegebenermaßen auch gerne exklusiv nutzen möchten.“

Insbesondere bei der Personalakquise macht sich die Feiertagsgarantie® bezahlt. „Gut ausgebildete Fachkräfte sind im Steuerwesen und der IT hart umkämpft“, weiß Berger. „Da geht es schon lange nicht mehr nur um eine gute Bezahlung und ein spannendes Aufgabenfeld, andere Faktoren wie Flexibilität, Nachhaltigkeit oder arbeitgeberseitige Maßnahmen für eine ausgewogene Work-Life-Balance gewinnen immer mehr an Bedeutung.“

Der Begriff Feiertagsgarantie ® verfängt in Stellenanzeigen tatsächlich. „Wir haben Bewerberinnen und Bewerber, die bei uns anrufen, und als erstes fragen, was es damit auf sich hat“, sagt Strobel. „Und dann begeistert sind zu hören, dass bei uns jedes Jahr ein arbeitnehmerfreundliches Jahr ist.“